Über uns

Wir wollen die erste Adresse für Ladies aus Zürich West und angrenzenden Territorien sein.

Fussball soll Spass machen. Unser Verein setzt sich zum Ziel, Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sport zu vereinen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, durch den Fussball integriert zu sein, Verantwortung zu übernehmen aber auch einfach "nur" der Freude am Sport zu frönen.

Wir stellen das Wohl des Vereines und jedes einzelnen Mitgliedes immer über den sportlichen Erfolg.

Wir wollen ein Umfeld bieten, in dem es für sämtliche Vereinsmitglieder möglich ist, ihrem Hobby - dem eigenen Interesse entsprechend - nachzugehen. Wir bieten eine Plattform sich sportlich zu betätigen und dabei wichtige Werte zu erleben, zu erlernen und anzuwenden.

Wir sind die Lionesses Familie !

Charta der Lionesses

Wo Menschen sich zu einer Gemeinschaft zusammenfinden, wo Menschen sich gegenseitig sportlich messen und wo Menschen sich gegenseitig auseinandersetzen müssen, kommt es zwangsläufig zu Konflikten. Diese Konflikte wollen und können wir nicht gänzlich unterbinden. Die vorliegende Charta soll aber beschreiben, auf welchen Werten sich unser Verein abstützt, welche Werte die Verantwortlichen vorleben sollen und welche Werte wir von all unseren Mitgliedern erwarten.

Das Nicht-Einhalten unserer Werte kann sowohl für den Verein, wie auch für das einzelne Mitglied entsprechende Konsequenzen haben, welche wir durch den Einsatz dieser Charta zu verhindern versuchen.

Art. 1.  Fairness

  1. Als Mitglied der Lionesses Zürich vertrete ich zu jedem Zeitpunkt nicht nur mich oder mein Team, sondern den gesamten Verein auch gegen aussen. Aus diesem Grund verhalte ich mich in allen Situationen fair. Auf und neben dem Fussballplatz wird der Fairplay-Gedanke gelebt. Ich halte mich an Richtlinien und Verhaltensregeln.

Art. 2.  Respekt

  1. Ich respektiere andere Vereinsmitglieder und deren Haltung. Dabei spielen Hautfarbe, Herkunft, soziale Schicht, sexuelle Orientierung oder Dauer der Vereinszugehörigkeit keine Rolle. Untereinander pflegen wir einen kollegialen, höflichen und ehrlichen Umgang.
  2. Gegenüber anderen Vereinen, Funktionären, Sportlern und Schiedsrichtern verhalte ich mich respektvoll. Niederlagen akzeptiere ich sportlich und Siege feiere ich, ohne dabei die Verlierer blosszustellen.

Art. 3.  Zuverlässigkeit

  1. Ich bin so zuverlässig, dass sich mein Verein und sämtliche Mitglieder immer auf mich verlassen können. Wenn ich Termine zusage, dann halte ich diese ein. Wenn ich Aufgaben übernehme, dann bringe ich diese zu Ende. Mir ist bewusst, dass eine Gemeinschaft auf der Zuverlässigkeit jedes Einzelnen aufbaut.

Art. 4.  Pflichten

  1. Ich bin mir bewusst, dass ich durch meine Vereinsmitgliedschaft und meine jeweilige Tätigkeit auch Pflichten wahrzunehmen habe.
  2. Es wird von mir erwartet, dass ich pünktlich zu den Anlässen eintreffe, dass ich mich frühzeitig abmelde, falls etwas dazwischenkommen sollte und dass ich mich regelmässig auch für zusätzliche Einsätze für den Verein (Anlässe) melde und damit das Vereinsleben aktiv unterstütze.
  3. Meinen Jahresbeitrag zahle ich pünktlich.
  4. Als Trainer bin ich dafür besorgt, dass meine administrativen Aufgaben jederzeit aktuell sind.
  5. Als Vorstandsmitglied unternehme ich alles, damit der Verein jederzeit finanziell, organisatorisch und administrativ korrekt geführt ist.

Art. 5.  Vorbild

  1. Mir ist bewusst, dass ich als Vorstandsmitglied, Trainer*in, Aktive aber auch als Juniorin durch mein Verhalten und Handeln jederzeit als Vorbild wahrgenommen werden kann. Ich verhalte mich daher immer so, dass niemand (weder ich noch andere Personen oder Institutionen) durch mein Verhalten Schaden nehmen kann.
  2. Insbesondere im Umgang mit Drogen jeglicher Art ist mir bewusst, dass ich vor, während und nach Veranstaltungen und/oder Teilnahmen an Veranstaltungen, welche von meinem Verein organisiert werden (Trainings, Spiele, Turniere, Aus-flüge, Trainingslager etc.) darauf verzichte und es bei geselligen Anlässen auf ein Minimum – innerhalb der gesetzlichen Richtlinien – reduziere. Zu keinem Zeitpunkt bringe ich mich oder andere dadurch in Gefahr oder Verruf.
  3. Mir anvertrautes Material behandle ich sorgfältig, räume es auf und bin dafür verantwortlich, dass es zu keinen Sachbeschädigungen oder zu Diebstahl kommt.  

Art. 6.  Konsequenzen

  1. Mir ist bewusst, dass ich bei Nichteinhaltung der oben erwähnten Punkte mit persönlichen Konsequenzen zu rechnen habe, welche von Verwarnungen über teaminterne Sperren bis zum Vereinsausschluss gehen können.
  2. Ich übernehme die Verantwortung für mein Verhalten und akzeptiere die möglichen Konsequenzen daraus.
  3. Mir ist bewusst, dass die grössten Konsequenzen durch mein Handeln nicht nur mich betreffen können, sondern auch andere Teammitglieder, Vorstandsmitglieder und auch den Verein.
  4. Mein Handeln beeinflusst immer auch das Ansehen und den Ruf unseres Vereins.

 

Art. 7.  Umgang mit Bildern und Texten

  1. Der Verein hat ein Interesse das Vereinsleben darzustellen, festzuhalten und auch zu archivieren. Dies wird aber immer mit der nötigen Sorgfalt, einer gewissen Zurückhaltung und auch Sensibilität gemacht. Insbesondere auf die Veröffentlichung von Bildern und Videos, welche Personen ungünstig darstellen, soll dabei verzichtet werden.
  2. Mir ist bewusst, dass Bilder und Texte, welche im Namen des Vereins publiziert, verteilt und/oder zur Verfügung gestellt werden, auch mich als Person im Zusammenhang mit meiner Vereinstätigkeit (Spiel, Training, Fest usw.) darstellen können. Der Verein und die jeweiligen Funktionäre werden nicht vor jeder einzelnen Veröffentlichung (insbesondere Matchberichte, Matchfotos) die Erlaubnis bei den Betroffenen einholen. Ich weiss aber, dass ich jederzeit berechtigt bin, Bilder oder Texte, welche mich betreffen, löschen zu lassen.

Art. 8.  Nutzung von Messaging-Systemen (wie bspw. WhatsAPP)

  1. Der Verein und seine Funktionäre nutzen aktuelle Messaging Systeme zur raschen und einfachen Verteilung von Informationen. Dabei werden v.a. gesetzliche Vorschriften eingehalten – insbesondere bezüglich „Alterslimiten“. Der Verein sieht nicht vor, dass Funktionäre „alleine und direkt“ mit Jugendlichen unter 16 Jahren in gemeinsamen Chat-Gruppen kommunizieren.
  2. Die Informationsverteilung erfolgt bei Jugendlichen unter 16 Jahren unter Einbezug der Eltern. Die Eltern entscheiden, ob sie die Verantwortung bezüglich der teamspezifischen Informationsverteilung an ihre Töchter delegieren.
  3. Mir ist bewusst, dass sich der Verein an gesetzliche Vorschriften bezüglich der Nutzung von Messaging Systemen hält. Sollte ich diesbezüglich Fehler oder ein Fehlverhalten feststellen, dann habe ich die Pflicht, dies dem Vorstand zu melden.